Direkt zum Hauptinhalt

Erste Schritte

Zuzahlungsbefreiung – Informationen, Vorteile und Vorgehen

FreeStyle Libre wird von den Krankenkassen als Hilfsmittel eingestuft. Daher fällt, wie für Medikamente, eine gesetzliche Zuzahlung an:

  • Sensoren: bis zu 10,00€ pro Monat
  • Lesegerät: einmalig 5,99€

Schritt-für-Schritt

1. Zuzahlungsbefreiung beantragen

Sie können eine Zuzahlungsbefreiung direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Bitte beachten Sie:

  • Informieren Sie sich vorab, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Die Befreiung gilt immer nur für das laufende Kalenderjahr.
  • Änderungen Ihrer persönlichen Situation (z.B. Einkommen) können Ihre Befreiung beeinflussen – informieren Sie Ihre Krankenkasse rechtzeitig.

2. Zuzahlungsbefreiung einreichen

Sobald Sie die Bescheinigung Ihrer Krankenkasse erhalten haben, reichen Sie diese bei uns ein. Wichtig:

  • Ein Kreuz auf dem Rezept reicht nicht aus.
  • Die Bescheinigung muss folgende Angaben gut lesbar enthalten: Vollständiger Name, Krankenkasse, Versichertennummer

Einreichungswege:

  • Online: Über Ihr Online-Kundenkonto hochladen
  • Per Post:
    FreeStyle Rezept-Service
    Postfach 1222
    15202 Frankfurt/Oder

Was passiert bei verspäteter Einreichung?

Geben Sie Ihre Zuzahlungsbefreiung erst nach Ihrer Bestellung bei uns ein, müssen Sie die Zuzahlung zunächst selbst leisten. Eine Rückerstattung ist nur über Anfrage bei Ihrer Krankenkasse möglich.

Häufige Fragen & Antworten

Die gesetzliche Zuzahlung ist ein kleiner Eigenanteil, den Sie als gesetzlich Versicherte:r für bestimmte Leistungen zahlen müssen – zum Beispiel für Medikamente, Hilfsmittel wie FreeStyle Libre oder einen Krankenhausaufenthalt. Sie gilt für alle Personen ab 18 Jahren.

Die Belastungsgrenze ist der maximale Betrag, den Sie im Jahr für Zuzahlungen leisten müssen. Sie richtet sich nach Ihrem Bruttoeinkommen und beträgt:

  • 2% des Einkommens für die meisten Versicherten
  • 1%, wenn Sie chronisch krank sind (mit ärztlichem Nachweis)

Sie stellen den Antrag direkt bei Ihrer Krankenkasse. Dafür brauchen Sie:

  • Nachweise über Ihr Einkommen
  • Quittungen über bereits geleistete Zuzahlungen
  • Bei chronischer Erkrankung: eine ärztliche Bescheinigung

Die Krankenkasse prüft dann, ob Sie die Belastungsgrenze erreicht haben.

Die Befreiung gilt immer nur für das aktuelle Kalenderjahr – also vom 1. Januar bis 31. Dezember. Danach müssen Sie sie erneut beantragen, wenn Sie weiterhin befreit bleiben möchten.

Ja, das ist möglich. Wenn Sie zu Beginn des Jahres den maximalen Zuzahlungsbetrag auf einmal an Ihre Krankenkasse zahlen, erhalten Sie direkt eine Befreiungsbescheinigung für das ganze Jahr.

Wenn Sie mehr gezahlt haben, als Ihre Belastungsgrenze erlaubt, können Sie sich das Geld von Ihrer Krankenkasse zurückerstatten lassen. Wichtig ist, dass Sie alle Quittungen und Nachweise rechtzeitig einreichen.

Weitere Fragen & Antworten