Erste Schritte
FreeStyle Libre wird von den Krankenkassen als Hilfsmittel eingestuft. Daher fällt, wie für Medikamente, eine gesetzliche Zuzahlung an:
1. Zuzahlungsbefreiung beantragen
Sie können eine Zuzahlungsbefreiung direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Bitte beachten Sie:
2. Zuzahlungsbefreiung einreichen
Sobald Sie die Bescheinigung Ihrer Krankenkasse erhalten haben, reichen Sie diese bei uns ein. Wichtig:
Einreichungswege:
Was passiert bei verspäteter Einreichung?
Geben Sie Ihre Zuzahlungsbefreiung erst nach Ihrer Bestellung bei uns ein, müssen Sie die Zuzahlung zunächst selbst leisten. Eine Rückerstattung ist nur über Anfrage bei Ihrer Krankenkasse möglich.
Die gesetzliche Zuzahlung ist ein kleiner Eigenanteil, den Sie als gesetzlich Versicherte:r für bestimmte Leistungen zahlen müssen – zum Beispiel für Medikamente, Hilfsmittel wie FreeStyle Libre oder einen Krankenhausaufenthalt. Sie gilt für alle Personen ab 18 Jahren.
Die Belastungsgrenze ist der maximale Betrag, den Sie im Jahr für Zuzahlungen leisten müssen. Sie richtet sich nach Ihrem Bruttoeinkommen und beträgt:
Sie stellen den Antrag direkt bei Ihrer Krankenkasse. Dafür brauchen Sie:
Die Krankenkasse prüft dann, ob Sie die Belastungsgrenze erreicht haben.
Die Befreiung gilt immer nur für das aktuelle Kalenderjahr – also vom 1. Januar bis 31. Dezember. Danach müssen Sie sie erneut beantragen, wenn Sie weiterhin befreit bleiben möchten.
Ja, das ist möglich. Wenn Sie zu Beginn des Jahres den maximalen Zuzahlungsbetrag auf einmal an Ihre Krankenkasse zahlen, erhalten Sie direkt eine Befreiungsbescheinigung für das ganze Jahr.
Wenn Sie mehr gezahlt haben, als Ihre Belastungsgrenze erlaubt, können Sie sich das Geld von Ihrer Krankenkasse zurückerstatten lassen. Wichtig ist, dass Sie alle Quittungen und Nachweise rechtzeitig einreichen.