Sie sind verpflichtet vor Anwendung des Hilfsmittels die Technische Einweisung zu absolvieren. Sollten Sie die Technische Einweisung nicht durchführen, kann Ihre Krankenkasse unter Umständen die Genehmigung für Ihre Versorgung widerrufen, da ein sicherer Gebrauch des Hilfsmittels in diesem Fall nicht gewährleistet werden kann (gemäß §4 Abs. 5 Medizinprodukte-Betreiberverordnung).