Muss ich die Technische Einweisung innerhalb eines bestimmten Zeitraums durchgeführt haben?
Die Technische Einweisung ist vor Anwendung des Medizinprodukts durchzuführen (gemäß §4 Abs. 5 Medizinprodukte-Betreiberverordnung).
Die Technische Einweisung ist vor Anwendung des Medizinprodukts durchzuführen (gemäß §4 Abs. 5 Medizinprodukte-Betreiberverordnung).