Welche Daten werden erhoben, um ein Kostenübernahmeverfahren bei der Krankenkasse durchzuführen?
Bei Einreichung Ihrer ärztlichen Verordnung bei Abbott haben Sie eingewilligt, dass Abbott Sie bei der Durchführung des Kostenerstattungsverfahrens unterstützt und die folgenden Angaben auf dem Rezept an Ihre Krankenversicherung übermittelt:
Datum des Rezepts, Ihr Name und Geburtsdatum, Ihre Adresse und Krankenversichertennummer, Name der Krankenversicherung und Krankenversicherungsnummer, Name und Nummern des behandelnden Arztes, Diagnose, Art, Anzahl und Versorgungszeitraum des verschriebenen Produkts („Rezeptdaten“).
Des Weiteren erheben, verarbeiten und nutzen wir die Informationen Ihrer Krankenversicherung zur Genehmigung des Kostenerstattungsantrags, einschließlich der Höhe der genehmigten Erstattung gesetzlicher Zuzahlung und Eigenanteil.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die im Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegte Erstattung von Hilfsmitteln durch Leistungserbringer. Die Angabe von personenbezogenen Daten ist zur Durchführung des Kostenübernahmevorgangs erforderlich, soweit nicht eine Angabe von Daten anderweitig als freiwillig bezeichnet ist. Wenn Sie notwendige personenbezogene Daten nicht zur Verfügung stellen, kann der Kostenübernahmevorgang nicht durchgeführt werden.
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FreeStyle, Libre und damit verbundene Markennamen sind eingetragene Marken von Abbott.
Bei den hier gezeigten Bildern handelt es sich um Agenturfotos, die mit Models gestellt wurden.