Minderjährige sind in der Regel von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Wenden Sie sich bitte vor Erreichung des 18. Lebensjahrs an Ihre Krankenkasse, sodass Sie von ihr alle relevanten Informationen zur gesetzlichen Zuzahlung erhalten. Sofern Sie von der gesetzlichen Zuzahlung auch ab dem 18. Lebensjahr befreit sind, reichen Sie uns Ihre Zuzahlungsbefreiung rechtzeitig ein, sodass diese für Folgebestellungen berücksichtigt werden kann.