Gültigkeit der Zuzahlungsbefreiung
Ihre Zuzahlungsbefreiung müssen Sie uns vor Ihrer ersten Bestellung und zum Jahreswechsel einreichen, damit wir die Befreiung für die Bestellungen berücksichtigen können. Entscheidend für die Berechnung der Zuzahlung und die Berücksichtigung des Nachweises des jeweiligen Kalenderjahres ist der Lieferzeitpunkt.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Zuzahlungsbefreiung für das Folgejahr rechtzeitig eingesendet wird. In vereinzelten Fällen erhalten wir die Information über Ihre Zuzahlungsbefreiung direkt von Ihrer Krankenkasse. In diesem Fall hinterlegen wir die Befreiung in Ihrem Konto und informieren Sie darüber.
Sollte Ihre Zuzahlungsbefreiung erst eingehen, nachdem die Bestellung erstellt wurde, müssen Sie die Kosten für die Zuzahlung selbst tragen. Für eine nachträgliche Rückerstattung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Krankenkassen genehmigen die Zuzahlungsbefreiung in der Regel für den Zeitraum eines Kalenderjahres. Bitte informieren Sie Ihre Krankenkasse, sobald sich etwas an Ihrer persönlichen Situation, zum Beispiel dem Gehalt, ändert. Hat sich Ihr Status der Zuzahlungsbefreiung zwischenzeitlich geändert, reichen Sie bitte eine Kopie Ihrer aktuellsten Zuzahlungsbefreiung ein.