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Werde ich an die Einreichung meiner Zuzahlungsbefreiung erinnert?

Erinnerung an Zuzahlungsbefreiung

Nein, Sie werden nicht proaktiv an das Einreichen einer Zuzahlungsbefreiung erinnert. Sie können jedoch in Ihrem Online-Kundenkonto unter „Zahlungsdaten" den Status Ihrer Zuzahlungsbefreiung sehen und wie lange diese gültig ist.

Bitte beachten Sie: Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres sind Sie immer zunächst zuzahlungspflichtig. Daher setzen wir zum Jahresanfang den Zuzahlungsstatus in Ihrem Online-Kundenkonto automatisch zurück. Sind Sie im Folgejahr auch zuzahlungsbefreit, reichen Sie uns Ihre Zuzahlungsbefreiung bitte umgehend ein. Erst nachdem sie bei uns eingegangen ist, kann sie berücksichtigt werden.

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