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Meine Krankenkasse übernimmt die Kosten. Warum muss ich noch eine gesetzliche Zuzahlung leisten?

Gesetzliche Zuzahlung und Eigenanteil

Libre wird von den Krankenkassen als Hilfsmittel behandelt. Für Hilfsmittel fällt, wie für Medikamente, eine gesetzliche Zuzahlung an, auch wenn Ihre Krankenkasse die Versorgung grundsätzlich übernimmt.

Die Höhe der gesetzlichen Zuzahlung beträgt bis zu 10 Euro pro Monat für die Sensoren und 5,99 Euro einmalig für ein Lesegerät. Das bedeutet für die Sensoren 30 Euro für eine Drei-Monats-Lieferung und 120 Euro auf das gesamte Jahr. Für ein Lesegerät fallen einmalige Kosten von 5,99 Euro an.

Die gesetzliche Zuzahlung ist nicht gleichzusetzen mit einem Eigenanteil. Übernimmt eine Krankenkasse die Versorgung nur anteilig, wird als Eigenanteil der Betrag bezeichnet, den Sie selbst tragen müssen. Diesen Anteil setzt Ihre Krankenkasse individuell fest.

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