Rechnung trotz Befreiung
Es kann mehrere Gründe haben, warum Sie eine Rechnung erhalten, obwohl Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind.
Noch keine Zuzahlungsbefreiung eingereicht: Die Möglichkeiten zur Einreichung finden Sie in Ihrem Online-Kundenkonto.
Zuzahlungsbefreiung nach Start der Versorgung eingereicht: Geht die Befreiung erst nach der Bestellung bei uns ein, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Für eine nachträgliche Rückerstattung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Zuzahlungsstatus zum Jahreswechsel zurückgesetzt: Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres sind Sie immer zunächst zuzahlungspflichtig. Sind Sie im Folgejahr auch befreit, reichen Sie uns Ihre Zuzahlungsbefreiung bitte umgehend ein.
Es ist nicht ausreichend, wenn auf Ihrem Rezept angekreuzt ist, dass Sie zuzahlungsbefreit sind. Die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse ist notwendig und muss bei uns eingereicht werden.
Weitere Informationen bezüglich der Gesetzlichen Zuzahlung finden Sie auf unserer gesonderten Informationsseite.