Zuzahlungsbefreiung einreichen
Wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse, um zu besprechen, ob Sie zuzahlungsbefreit sind. Sofern Sie befreit sind, stellt Ihnen Ihre Krankenkasse einen Zuzahlungsbefreiungsausweis oder ein Schreiben zur Zuzahlungsbefreiung aus.
Es ist nicht ausreichend, wenn auf Ihrem Rezept angekreuzt ist, dass Sie zuzahlungsbefreit sind. Die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse ist notwendig und muss bei uns eingereicht werden. Sofern Sie zuzahlungsbefreit sind, haben Sie folgende Möglichkeiten zur Einreichung:
In Ihrem Online-Kundenkonto selbst hochladen: Gehen Sie auf die Unterseite „Zahlungsdaten" in den Abschnitt „Meine Zuzahlungsbefreiungen", klicken Sie auf den Button „Dokument hochladen" und laden Sie Ihre Zuzahlungsbefreiung beidseitig hoch. Ein Pop-up bestätigt das erfolgreiche Hochladen.
Eine Kopie per Brief einschicken an: FreeStyle Rezept-Service, Postfach 1222, 15202 Frankfurt/Oder.
Nach einer Systemüberprüfung werden Ihnen beim Hochladen innerhalb von 24 Stunden, beziehungsweise bei Versand per Brief innerhalb von wenigen Tagen, sowohl der Status als auch die Gültigkeit Ihrer aktuellen Zuzahlungsbefreiung unter „Zahlungsdaten" im Abschnitt „Meine Zuzahlungsbefreiungen" angezeigt.
Bitte beachten Sie: Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres sind Sie immer zunächst zuzahlungspflichtig. Daher setzen wir zum Jahresanfang den Zuzahlungsstatus in Ihrem Online-Kundenkonto automatisch zurück. Sind Sie im Folgejahr auch zuzahlungsbefreit, reichen Sie uns Ihre Zuzahlungsbefreiung bitte umgehend ein. Erst nachdem sie bei uns eingegangen ist, kann sie berücksichtigt werden.