Meine Krankenkasse übernimmt doch die Kosten für FreeStyle Libre. Warum muss ich noch eine gesetzliche Zuzahlung leisten?
Gesetzliche Zuzahlung für Hilfsmittel
FreeStyle Libre wird von den Krankenkassen als Hilfsmittel behandelt. Für Hilfsmittel fällt, wie für Medikamente, eine gesetzliche Zuzahlung an. Die Höhe der gesetzlichen Zuzahlung beträgt:
- Bis zu 10 Euro pro Monat für die Sensoren.
- 5,99 Euro einmalig für ein Lesegerät.
Kostenübersicht
Sensoren:
- 30 Euro für eine Drei-Monats-Lieferung.
- 120 Euro für das gesamte Jahr.
Lesegerät:
- Einmalige Kosten von 5,99 Euro.
Zuzahlungsbefreiung
Es ist nicht ausreichend, wenn auf Ihrem Rezept angekreuzt ist, dass Sie zuzahlungsbefreit sind. Die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse ist notwendig und muss bei uns eingereicht werden.
Wichtige Hinweise
- Jahresanfang: Sie sind zu Beginn eines jeden Kalenderjahres immer zunächst zuzahlungspflichtig. Daher setzen wir zum Jahresanfang den Zuzahlungsstatus in Ihrem Online-Kundenkonto automatisch zurück.
- Zuzahlungsbefreiung einreichen: Falls Sie im Folgejahr auch zuzahlungsbefreit sind, reichen Sie uns Ihre Zuzahlungsbefreiung bitte umgehend ein. Erst nachdem die Zuzahlungsbefreiung bei uns eingegangen ist, kann diese berücksichtigt werden. Weitere Informationen finden Sie unter „Wie oft muss ich meine Zuzahlungsbefreiung einreichen? Wie lange ist diese gültig“.
Nachträgliche Rückerstattung
Sollte Ihre Zuzahlungsbefreiung erst nach Erstellung der Bestellung bei uns eingehen, müssen Sie die Kosten für die Zuzahlung selbst tragen. Für eine nachträgliche Rückerstattung der Kosten wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.