FreeStyle Libre wird von den Krankenkassen als Hilfsmittel behandelt. Für Hilfsmittel fällt, wie für Medikamente, eine gesetzliche Zuzahlung an. Die Höhe der gesetzlichen Zuzahlung beträgt:
Sensoren:
Lesegerät:
Es ist nicht ausreichend, wenn auf Ihrem Rezept angekreuzt ist, dass Sie zuzahlungsbefreit sind. Die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse ist notwendig und muss bei uns eingereicht werden.
Sollte Ihre Zuzahlungsbefreiung erst nach Erstellung der Bestellung bei uns eingehen, müssen Sie die Kosten für die Zuzahlung selbst tragen. Für eine nachträgliche Rückerstattung der Kosten wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.