Offene Rechnung trotz Kasse
Als gesetzlich krankenversicherte Person leisten Sie für Hilfsmittel wie das Libre Messsystem in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung. Diese Zuzahlung stellen wir Ihnen als Eigenanteil in Rechnung, auch wenn Ihre Krankenkasse die Versorgung grundsätzlich übernimmt.
Lag zum Zeitpunkt der Bestellung keine gültige Zuzahlungsbefreiung vor, ist eine nachträgliche Rückerstattung bereits geleisteter Zuzahlungen leider nicht möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Krankenkasse.