Folgeversorgung und Folgelieferung
Genehmigt Ihre Krankenkasse Sensoren für ein ganzes Jahr, müssen Sie nicht quartalsweise ein Rezept einreichen, sondern nur am Ende Ihrer Versorgung zur Sicherstellung der Folgeversorgung.
Folgeversorgung
Die Folgeversorgung beschreibt die Versorgung mit Sensoren, nachdem alle zuvor genehmigten Sensoren ausgeliefert sind. Sie muss durch Einreichung eines neuen Rezepts erneut beantragt werden. Das Rezept ist ab Ausstellung vier Wochen gültig. Rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Versorgung erhalten Sie von uns automatisch eine E-Mail, die Sie an das Einreichen eines neuen Rezepts erinnert. In der Regel benötigen wir die Folgeverordnung vier bis sechs Wochen vor Ablauf der laufenden Versorgung.
Folgelieferung
Die Folgelieferung beschreibt die Lieferung bereits verordneter und genehmigter Sensoren. Wurden Sensoren zum Beispiel für zwölf Monate genehmigt, kann Abbott die Folgelieferungen automatisch anstoßen, sobald Sie eine Zahlungsart hinterlegt haben. Durch die Aufteilung auf mehrere Lieferungen entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
Ihren Genehmigungszeitraum und die verbleibende Versorgung finden Sie in Ihrem Online-Kundenkonto unter „Rezeptversorgungen".