Ihre Zuzahlungsbefreiung müssen Sie uns vor Ihrer ersten Bestellung und zum Jahreswechsel einreichen, sodass wir die Befreiung für die Bestellungen berücksichtigen können. Entscheidend für die Berechnung der Zuzahlung und der Berücksichtigung des Zuzahlungsbefreiungsnachweises des jeweiligen Kalenderjahres, ist der Lieferzeitpunkt.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Zuzahlungsbefreiung für das Folgejahr rechtzeitig eingesendet wird.
In vereinzelten Fällen werden wir die Information über Ihre Zuzahlungsbefreiung direkt von Ihrer Krankenkasse erhalten. In diesem Fall werden wir die Zuzahlungsbefreiung in Ihrem Konto hinterlegen, und Sie werden dementsprechend darüber informiert.
Sollte Ihre Zuzahlungsbefreiung erst, nachdem die Bestellung erstellt wurde bei uns eingehen, müssen Sie die Kosten für die Zuzahlung selbst tragen. Für eine nachträgliche Rückerstattung der Kosten wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Krankenkassen genehmigen Ihnen Ihre Zuzahlungsbefreiung in der Regel für den Zeitraum eines Kalenderjahres. Denken Sie bitte daran, Ihre Krankenkasse auch darüber zu informieren, sobald sich etwas an Ihrer persönlichen Situation (z.B. Gehalt) verändert.
Sollte sich Ihr Status der Zuzahlungsbefreiung zwischenzeitlich geändert haben, reichen Sie bitte eine Kopie Ihrer aktuellsten Zuzahlungsbefreiung ein.
Sofern Sie zuzahlungsbefreit sind, haben Sie folgende Möglichkeiten zur Einreichung Ihrer Zuzahlungsbefreiung: