Nein, Sie werden nicht proaktiv von uns an das Einreichen einer Zuzahlungsbefreiung erinnert. Sie können jedoch in Ihrem Online-Kundenkonto unter „Zahlungsdaten“ Ihren Status der Zuzahlungsbefreiung sehen und wie lange diese gültig ist.
Zu beachten: Sie sind zu Beginn eines jeden Kalenderjahres immer zunächst zuzahlungspflichtig. Daher setzen wir zum Jahresanfang den Zuzahlungsstatus in Ihrem Online-Kundenkonto automatisch zurück. Falls Sie im Folgejahr auch zuzahlungsbefreit sind, reichen Sie uns Ihre Zuzahlungsbefreiung bitte umgehend ein. Erst nachdem die Zuzahlungsbefreiung bei uns eingegangen ist, kann diese bei uns berücksichtigt werden.