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Erinnerung an Zuzahlungsbefreiung

Werde ich an die Einreichung meiner Zuzahlungsbefreiung erinnert?

Erinnerung an Zuzahlungsbefreiung

Nein, Sie werden nicht proaktiv an das Einreichen einer Zuzahlungsbefreiung erinnert. Sie können jedoch in Ihrem Online-Kundenkonto unter „Zahlungsdaten" den Status Ihrer Zuzahlungsbefreiung sehen und wie lange diese gültig ist.

Bitte beachten Sie: Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres sind Sie immer zunächst zuzahlungspflichtig. Daher setzen wir zum Jahresanfang den Zuzahlungsstatus in Ihrem Online-Kundenkonto automatisch zurück. Sind Sie im Folgejahr auch zuzahlungsbefreit, reichen Sie uns Ihre Zuzahlungsbefreiung bitte umgehend ein. Erst nachdem sie bei uns eingegangen ist, kann sie berücksichtigt werden.

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