Wie oft muss ich meine Zuzahlungsbefreiung einreichen? Wie lange ist diese gültig?
Ihre Zuzahlungsbefreiung müssen Sie uns vor Ihrer ersten Bestellung und zum Jahreswechsel einreichen, sodass wir die Befreiung für die Bestellungen berücksichtigen können.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Zuzahlungsbefreiung für das Folgejahr rechtzeitig eingesendet wird und somit für Drei-Monats-Lieferungen, die auch bereits das Folgejahr betreffen, berücksichtigt werden kann.
Sollte Ihre Zuzahlungsbefreiung erst, nachdem die Bestellung erstellt wurde bei uns eingehen, müssen Sie die Kosten für die Zuzahlung selbst tragen. Für eine nachträgliche Rückerstattung der Kosten wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Krankenkassen genehmigen Ihnen Ihre Zuzahlungsbefreiung in der Regel für den Zeitraum eines Kalenderjahres. Denken Sie bitte daran, Ihre Krankenkasse auch darüber zu informieren, sobald sich etwas an Ihrer persönlichen Situation (z.B. Gehalt) verändert.
Sollte sich Ihr Status der Zuzahlungsbefreiung zwischenzeitlich geändert haben, reichen Sie bitte eine Kopie Ihrer aktuellsten Zuzahlungsbefreiung ein.
Sofern Sie zuzahlungsbefreit sind, haben Sie folgende Möglichkeiten zur Einreichung Ihrer Zuzahlungsbefreiung:
Nach einer Systemüberprüfung wird Ihnen beim Hochladen innerhalb von 24 Stunden, beziehungsweise bei Versand per E-Mail oder per Brief, innerhalb von wenigen Tagen, sowohl der Status, als auch die Gültigkeit Ihrer aktuellen Zuzahlungsbefreiung unter „Kostenübernahme“ angezeigt.
FreeStyle, Libre und damit verbundene Markennamen sind eingetragene Marken von Abbott.
Bei den hier gezeigten Bildern handelt es sich um Agenturfotos, die mit Models gestellt wurden.